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   BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93   

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BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93 (https://dejure.org/1994,13628)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 3 B 80.93 (https://dejure.org/1994,13628)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 3 B 80.93 (https://dejure.org/1994,13628)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausführungen zur Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsatz der Flächenbindung der Milchreferenzmengen - Aufteilung der Milchreferenzmengen nach dem Flächenmaßstab - Verletzung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Insoweit sieht sich der beschließende Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, so daß sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch nicht aus der Notwendigkeit einer Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV ergibt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 - NVwZ 1993, 883 f.; Beschluß vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Der Beigeladene ist der Meinung, das Berufungsurteil weiche von Aussagen ab, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - (BVerwGE 81, 49 ff.) gemacht hat.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz abweicht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 Nr. 302).
  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 557/88

    Vorlagepflicht an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Insoweit sieht sich der beschließende Senat auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, so daß sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch nicht aus der Notwendigkeit einer Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV ergibt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 - NVwZ 1993, 883 f.; Beschluß vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12, 13/88, 2 BvR 1436/87 - BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 Nr. 199).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 37.92

    Ausmaß des Übergangs von Referenzmengen durch die Rückgabe einer gepachteten

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Zu der - dadurch abgelösten - inhaltsgleichen Regelung des Art. 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VO (EWG) 1371/84 hat der Senat aber bereits entschieden, daß sich hieraus der Grundsatz der Flächenbindung der Milchreferenzmengen ergibt und dann, wenn im Hinblick auf die Verteilungskriterien - wie in der Bundesrepublik Deutschland - nichts geregelt ist, die erwirtschaftete Referenzmenge auf diejenigen verteilt wird, die die einzelnen Teile des Betriebes übernommen haben, "und zwar eben in dem Verhältnis der übernommenen Milcherzeugungsflächen zueinander" (so BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 -).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    So hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der - in dem vorgenannten Revisionsverfahren - an ihn gerichteten Vorlagefrage des Senats entschieden, "daß die Referenzmengen streng nach dem Verhältnis der verschiedenen für die Milcherzeugung genutzten Flächen des Betriebs aufzuteilen sind, ohne daß nach der Art der Nutzung dieser Flächen unterschieden werden könnte" (Urteil vom 17. Dezember 1992 - Rs C-79/91 - RdNr. 12).
  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 82.90

    Pachtflächen - Milcherzeugung - Referenzmengenübergang nach Pachtende -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 3 B 80.93
    Das gilt auch für die Frage, in welchem Umfang sich die Tatsachengerichte bei der Ermittlung von Milcherzeugungsflächen auf einen Erfahrungssatz stützen können, wonach bei einem Milchviehbetrieb die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die Milcherzeugung vermutet werden kann (vgl. dazu das Senatsurteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 -).
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